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Rechtsanwalt Sportrecht Hamburg

Das Sportrecht bezieht Bereiche aus dem Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht mit ein. Es kann auch das Strafrecht betroffen sein. Teile des Europarechts sind betroffen, sobald Rechte von oder gegenüber Sportverbänden oder von Sportlern verschiedener Nationalitäten berührt sind.

Hierzu kommen Regelungsbereiche aus dem öffentlichen Recht etwa das Sportförderungsrecht, das Sozialrecht und auch das Nachbarrecht.

Letztlich muss noch das Recht unter Sportrecht subsumiert werden, welches die Sportler und Verbände selbst gesetzt haben. Es findet sich in Satzungen, Regelwerken usw. der Sportverbände und der Sportvereine. Hier werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt sowie die Durchsetzung dieser Pflichten durch Verbandsorgane.

Im Gegensatz zur Vergangenheit greifen Verbandsrecht und Verbandsentscheidungen immer mehr in Persönlichkeitsrechte und vermögenswerte Rechte der Sportler ein, so dass der Staat durch seine Gerichte auf der Grundlage seines Rechts den Sportlern Rechtsschutz gewähren muss.

Hierbei möchten wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihr Rechtsanwalt Runge