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Kanzleiprofil

Hervorgegangen aus der Mitte der 50iger Jahre gegründeten und später erweiterten Sozietät der Hamburger Rechtsanwälte Gleichmann, Dr. Kröger, Rommel & Runge wurde Rommel & Runge im Jahre 2001 gegründet in bewährter Fortführung der über viele Jahre erfolgreichen Zusammenarbeit der Rechtsanwälte Wolfgang P.R. Rommel und Claus Runge. Seit dem 01.01.2011 wird die Praxis als Einzel-Praxis geführt, eine Erweiterung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Durchgängige Tätigkeits-Schwerpunkte der Praxis waren stets Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Verkehrsunfallrecht, Vereins-, Verbands- und Sportrecht sowie das Recht der Zwangsvollstreckung / Forderungseinzug. Mit Ausnahme des Bau- und Architektenrechts werden alle anderen Rechtsgebiete weiterhin betreut, zusammen mit der Bearbeitung transportrechtlicher Fälle sowie des Rechts des Vermieters.

Die Verleihung der Fachanwaltschaft für Familienrecht erfolgte Anfang 1998, die gesetzlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Fachanwaltschaft in Gestalt der Wahrnehmung von Pflicht-Fortbildungen etc. werden jeweils mehr als erfüllt, begleitet von immer wiederkehrenden Besuchen des Deutschen Familiengerichtstages.

Die vereins-, verbands- und sportrechtliche Kompetenz wird praktiziert und gepflegt seit Ende 1996 mit Abschluss eines bis heute bestehenden Beratungsvertrages mit dem Hamburger Sportbund zwecks Beratung sämtlicher Hamburger Sport-Verbände und -Vereine.

Das Verkehrsunfallrecht und das Transportrecht wird ebenfalls schon langjährig praktiziert im Zusammenhang mit der Bearbeitung seit langem bestehender Mandatsverhältnisse größerer Unternehmungen.

Als Mitglied des Hamburgischen Anwaltvereins bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und als solcher Mitglied rechtsfachlicher Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht, Sportrecht und Verkehrsrecht.

Der Bereich Zwangsvollstreckung / Forderungseinzug wird von sehr erfahrenen und langjährig tätigen Mitarbeiterinnen betreut, die durch regelmäßige Fortbildungen eine hohe vollstreckungsrechtliche Kompetenz erworben haben.

Der Sitz der Praxis im Hamburger Stadtteil Harvestehude und die damit verbundene gute Verkehrsanbindung führt einerseits zu kurzen Wegen zu den Hamburger Gerichten und andererseits zu einer guten Erreichbarkeit der Praxis durch die Mandanten, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.